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Gesundheit

Rauchverbot


Im Thema: Gesundheit
von: gisela wagner
erstellt am: 31.07.2008

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391 mal gelesen


Rauchverbot in Gaststätten nun doch Vergangenheit?


Heute verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum Rauchverbot in Gaststätten.
Da mehrere Kneipenwirte beklageten, dass ihre Umsätze zurückgegangen seien, wurde eine Revisionsklage eingereicht.
Es sollen bei rund 60% der Kneipen, Bars und Diskotheken die Umsätze durch die Rauchverbote gesunken sein.
Jetzt frag ich mich natürlich was das soll. Ich finde es unmöglich wenn die langdiskutierte Gesetzesvorlage nun wirklich über Bord geworfen wir.
Zwar steht das Urteil noch aus, aber im Fall, dass das Urtiel zugunsten der Klägeer ausfällt, können wir wohl damit rechnen dass das Rauchverbot langsam wieder abgebaut wir.
Denn dabei handelt es sich dann wohl um einen Präzedenzfall und die anderen Wirte werden wahrscheinlich ebenfalls die Gunst der Stunde nutzen und auch klagen...bis das Gesetz wieder abgeschafft wird.
Vielleicht male ich den Teufel ja auch garde an die Wand, aber ich bin wirklich sprachlos!
IconKommentare

Ursula Dreyer
Ursula Dreyer04.08.2008 14:55
Jetzt ist es soweit!

So wie`s aussieht hat sich deine Vermutung gestern bestätigt.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun eine Ausnahmeregelung für kleine Kneipen und Gaststätten genehmigt. Zwar halten sie grundsätzlich am Verbot fest, jedoch sehe ich das ähnlich wie du:
Einmal angefangen mit den kleinen Ausnahmen ist das dicke Ende nicht mehr weit!

Inaktives Mitglied
Inaktives Mitglied15.08.2008 11:52
Rauchfrei???

Es gibt ja wirklich Kneipen, in denen wird nur gekartelt und geraucht.
Da bin ich der Meinung, es sollte auch so bleiben.
Denn der Wirt bleibt sonst auf der Strecke!

Jedoch in Speisegaststätten bleibt ja das Rauchverbot und das finde ich auch gut. Denn wenn man isst und am Nebentisch zündet jemand seine Zigarre an, das fand ich eigentlich nicht so lecker.
Daher hoffe ich, dass das auch der Vergangenheit angehört.

K. Wenz
K. Wenz19.08.2008 16:35
Rauchfrei!?

Auch ich bin für ein Rauchverbot in Gaststätten, wenn dort Speisen zubereitet und verzehrt werden. Für alle übrigen "Kneipen", in denen nur getrunken wird, sollte es dem Wirt freigestellt bleiben, ob er eine Raucher- oder Nichtraucherkneipe betreibt. Niemand wird dazu gezwungen, in ein Raucherlokal zu gehen, ebenso kann niemand erzwingen, in bestimmte Lokale zu kommen, wenn er nicht mit Rauch einverstanden ist. Für die Wirte bedeutet das glatt "Diktatur".
Ich bin Nichtraucher! und fühle mich in einem Vereinsheim für rauchende Musikfreunde sehr wohl.


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