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Alter & Rente

Überwinterer in Spanien


Im Thema: Alter & Rente
von: Inaktives Mitglied
erstellt am: 09.08.2010

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Krankenversicherung in Spanien. Seit kurzer Zeit macht das INSS ernst. Ausländische Residenten, die bisher auch mit Ihrer EU-Versicherungskarte behandelt wurden, müssen sich jetzt auch beim INSS anmelden, um behandelt zu werden oder Sachleistungen zu

Im Grunde genommen mussten Residenten, die mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringen sich immer hier anmelden. Viele haben das auch getan, selbst wenn sie nicht so lange im Jahr in Spanien waren.

Auf den Kanaren gibt es zum Beispiel einen Residenten-Rabatt bei allen Flug-und Schiffsreisen zwischen den Inseln und zum Festland, und bei Eintrittsgeldern zu Sehenswürdigkeiten. Das spart dann schon mal jede Menge Geld, aber man muss eben Resident dazu werden.

Mir hat mal jemand erzählt, man müsse sich in Deutschland abmelden, wenn man sich in Spanien anmeldet. Das ist natürlich falsch. Es gibt dazu keine Verpflichtung, es sei denn man meldet sich in Deutschland freiwillig ab, weil man nichts mehr hat und nicht zurückkommen will.

Die Residenten haben wenn sie sich in Spanien anmelden, weiterhin das Recht in Deutschland krankenversichert zu sein, selbst wenn sie das ganze Jahr hier wohnen, und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben. Dazu gibt es ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (Aktenzeichen B 1 KR 2/04 R) vom Juli 2005.

Nun haben viele spanische "Consultorios" (Arztezentrum) die Behandlungen und Verschreibungen nur gegen die Vorlage der EU Versicherungskarte der deutschen Krankenversicherung vorgenommen. In letzter Zeit ist man aber dazu übergegangen bei Residenten darauf zu bestehen, dass sie sich beim INSS eintragen. Dazu benötigen sie ein Formular E121, welches ihnen die Krankenkasse in Deutschland ausstellen muss.

Ich habe alles Mögliche gehört, von Krankenversicherungen, die sich geweigert haben, das Formular E121 auszustellen, und sogar von Krankenversicherungen, die androhten den Rentner nicht weiter zu versichern. Beides ist mit dem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts ganz klar festgelegt.

Der Rentner, der NUR Rente in Deutschland bezieht, und in Spanien keiner Arbeit nachgeht, hat das Recht sich in Deutschland zu versichern, und die Krankenkasse hat die Verpflichtung das Formular E121 auszustellen.

Wer damit Probleme hat, sollte mit einer Klage vor dem Sozialgericht drohen. Vielleicht reicht aber auch der Verweis auf das entsprechende Urteil. Auf jeden Fall muss er aber damit rechnen, dass sich die INSS weigert ihn als Residenten zu behandeln, wenn er sich nicht mit der E121 richtig angemeldet hat. Dann bleibt nur die private Behandlung.

Das kann nicht nur teuer werden, weil man die Behandlung bezahlen muss, sondern besonders wenn man permanent auf Medikamente angewiesen ist. Rentner erhalten in Spanien üblicherweise die Medikamente die ein spanischer Arzt verschreibt kostenlos. Selbst wenn man weiß, dass Medikamente in Spanien so um die 50-60% preiswerter sind als in Deutschland. Es kann ins Geld gehen.

Wenn jemand dazu fragen hat, dann mag er mir gerne schreiben, hier oder wenn es schneller gehen soll, an ralf@golanzarote.de
IconKommentare

Inaktives Mitglied
Inaktives Mitglied09.08.2010 18:40
Aha,

vor ein paar Jahren wurde in Spanien die Residencia abgeschafft (erst für Arbeitnehmer und Selbständige, danach auch für Rentner) und durch eine einfache Anmeldung bei der Ausländerpolizei, die eine Einheit der Policia Nacional ist, ersetzt. Gelten auf den Kanaren andere Gesetze?

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