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Wohnen

neue Heizkostenverordnung


Im Thema: Wohnen
von: Renate F.
erstellt am: 04.01.2009

19 Bewertungen: (ø 1.3)
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5174 mal gelesen


Kennt sich damit jemand aus? Es geht um Rohrwärmeabgabe.

Vor einigen Tagen bekam ich Post von der Hausverwaltung das es ab dem 1.1.09 eine Änderung der Heizkostenverordnug gibt.
Zitat:
Mit dieser Änderung ist es nun möglich,in Gebäuden in denen ein Teil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird (z.B. durch Rohrwärmeabgabe) den Verbrauch nach anerkannten Regeln der Technik zu bestimmen.
Den nach anerkannten Regeln der Technik sachgerechten Verbrauch werden wir von einem Sachverständigen ermitteln lassen.
Zitat Ende

Was sind anerkannte Regeln der Technik????
Ich brauch wirklich keine Heizung hier im Haus so eine Bullenhitze ist teilweise in der Wohnug. Hab sogar bei der momentanen Witterung ganztägig mein Küchenfenster gekippt, weil es sonst nicht auszuhalten ist. Im Wohnzimmer lüfte ich auch alle 2 Stunden mal kräftig durch weil es so warm ist. Wie also wird das berechnet??? Ich kann mich nicht gegen zu viel Wärme wehren, werde dafür aber sicher am Ende des Jahres zur Kasse gebeten.

Vielleicht kennt sich ja jemand hier aus?
Bedanke mich schon mal im Voraus bei euch

Renate
IconKommentare

Rüdiger Andreas
Rüdiger Andreas04.01.2009 18:38
Heizkosten VO...

Also erlaubt ist es generell, dass Kosten umgelegt werden. Allerdings ist es in diesem Falle erst einmal fraglich, ob der Hausbesitzer seiner Verpflichtung nachgekommen ist, denn freiliegende Rohre sind zu isolieren. Aber das ist ein anderes Problem.

Da gehst Du mal bei Juris in die Heizkosten VO rein. Wenn das nicht gleich klappt, dann über Wikipedia - Heizkostenverordnung- und dann über den Link zu Juris. Da schaust Du mal nach ( ich denke es ist §7 ) , da dürfte alles geregelt sein.

Inaktives Mitglied
Inaktives Mitglied04.01.2009 18:55
Renate ,

wenn bei Dir so heiß ist , drehe denn die Heizung zu und heize nur , wenn zu kalt wird . Dann wirst Du kein Wärmeverlust haben . Und zum Jahresabschluß wirst du noch was von Hausverwaltung zurück bekommen , statt noch zu zahlen müssen .
Ich mache so seit Jahren und auch in diesem Jahr habe ich für das vergangene 210 € zurück bekommen .
Wer jemand die Heizung laufen lässt , das in der Wohnung die Hitze entsteht , der kann sich bei nächster Abrechnung wirklich wundern .
L.G.
Nina

Renate F.
Renate F.04.01.2009 19:07
Heizen

@ Rüdiger
hab mir die neue Heizkostenverordnung schon mal angesehen eben. Die Paragrafen sind teilweise überarbeitet worden bezüglich der Rohrwärme. Wenn ich das richtig verstanden habe wird neben der Abrechenung des Zählers am Heizkörper noch zusätlich auf die qm der Wohnung umgelegt.

@nina
die Heizung ist zu, ehrlich ich hatte Gestern die Ableser hier für das letzte Jahr und hatte bis auf den Heizkörper im Wohnzimmer ( hab mal getestet ob der auch geht) mit 10 Einheiten, in allen anderen Räumen " 0 " auf meinen Zählern stehen. Kann also die Wärme nicht beeinflussen.

Rüdiger Andreas
Rüdiger Andreas05.01.2009 23:18
Ich bin nicht mehr auf der Höhe der Zeit....

... deshalb kann ich nur vermuten. Wenn sich auf Grund der Zähler an den Heizkörpern keine verlässliche Ermittlung der Heizkosten feststellen lässt, so ist eine Umlegung nach den qm zulässig. Sicher weiß ich das auch nicht mehr. Ich bin zu lange "draußen". Ich denke, da ist nur der Weg zum Mieterverein oder zum Verbraucherschutz angesagt. Tut mir leid, dass ich dir nicht weiter helfen kann.
Inaktives Mitglied
Inaktives Mitglied06.01.2009 11:38
Renate...

Rüdiger hat Recht...sieht so aus , das der Vermieter ein Abzocker ist . Wirklich verdächtig . Ich habe nie gehört , dass man nach qm die Preise rechnet . Bei mir nur nach das , was die Zähler zeigen.
Also ich wurde zu Mietverrein und Verbraucherschutz gehen .
L.G.
Nina

Renate F.
Renate F.06.01.2009 13:35
Gesetzesänderung

Danke ihr Beiden für eure Antworten,
da ab 1.1.09 die Änderungen der Heizkostenverordnung in Kraft getreten sind, kann ich erst mal gar nichts machen denke ich.
Ich werde wohl meine 1. Abrechnung nach einem Jahr abwarten müssen und dann einschreiten. Der Witz bei diesen Geschichten ist ja, das selbst im Sommer durch Rohrwärmeabgabe die Wohnung immer warm ist und wenn auch das mit einbezogen wird dann ist dies nicht gerecht. Ich brauch im Sommer keine Heizung.
Werd mich die Tage mal beim Mieterbund anmelden und schon mal ein paar Fargen klären wenn möglich.

Wünsche euch noch einen schönen Tag

Inaktives Mitglied
Inaktives Mitglied06.01.2009 18:21
Renate ,

also noch Mal...
für heiße Rohren Gebühren bezahlen , das ist ein Witz . Lass Dir nichts einreden von den Vermieter .
L.G.
Nina

Renate F.
Renate F.07.01.2009 19:11
Nina

liebe Nina, ich weiß es hört sich unglaublich an, aber ich habe im Internet recherchiert und die abgeänderte Heizkostenverodnubg gefunden. Es ist tatsächlich so seit dem 1.1.09 das die Rohrwärmeabgabe berechnet werden darf.
Die Farge die sich nun stellt, wie wird das gemacht, wird nach qm berechnet oder wie. Wenn ich draufzahlen muss, bin ich sowieso beim Anwalt, aber das werde ich ja erst nach der Abrechnung 2009 erfahren.

Hier kannst du Gesetzänderung lesen: §7 ist der Entscheidende

http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/H/heizkostenverordnung-entwurf-einer-aenderung,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf


Wünsch dir einen schönen Abend

Renate


Inaktives Mitglied
Inaktives Mitglied08.01.2009 00:19
Jesus Maria !!!

Gott sei Dank , wohne ich an letzem O.G. , ganz oben und habe keine Rohren zu Hause , die meine Wohnung wärmen . Wenn ich die Heizung zu drehe , dann sind die Rohren kalt .
Inaktives Mitglied
Inaktives Mitglied23.03.2009 16:48
Heitzkosten

Liebe Renate,wir haben auch ein Haus. Ich habe dein Problem gelesen.Ja, es ist so das warm Wasser in den Rohren Strahlt eine gewisse Wärme aus ,auch wenn die Heizung ausgeschaltet ist.Du musst dir das so vorstellen,es ist ein Kreislauf und die Pumpen laufen immer. Warmes Wasser liegt immer an.Aber die Rohre müssen Isoliert sein. Das ist nicht in Ortung.Sprich deinen Vermieter noch einmal darauf an. Setze ihn eine Frist. Gehe zum Miterbund oder Verbraucher Zentrale. Lass es nicht so weit kommen und warte nicht zu lange. Weigert er sich abhife zu schaffen,Zahle mit Vorbehalt und lass es weiter gehen.Vor allen mache alles schriftlich damit du etwas in den Händen hast.Lass dich mich unter kriegen.Helga
Christine Fischer
Christine Fischer27.03.2009 15:22
Rohrwärme

Da ich in einer Firma arbeite, die Heizkostenabrechnungen erstellt, kann ich euch einige Informationen zum Thema neue Heizkostenverordnung und Rohrwärme geben. Ein Irrtum von Rüdiger ist es, daß Rohre in der Wohnung isoliert sein müssen, das müssen sie natürlich nicht. Der Grund, daß ein Teil der jährlich anfallenden Heizkosten bei Anlagen mit freiliegenden Heizrohren demnächst anders abgerechnet wird, ist der, daß es nicht gerecht ist, daß z.B. Wohnungen im obersten Stockwerk, wo das heiße Heizungswasser zuerst hingepumpt wird, davon profitieren, sich dann das Wasser über die Abgabe von Hitze über die Rohre abkühlt, und die Leute in den unteren Stockwerken die Heizungen mehr aufdrehen müssen, um es warm zu haben, was dann anhand der Heizkostenverteiler an den Heizungen gemessen wird. Das heißt, daß der Wärmeverbrauch der oberen HeizungenWohnungen ja nicht gemessen wird, da die Wärmeabgabe über die Rohre geschieht. Die Abrechnungsunternehmen werden ihre Programme alle dahingehend ändern, daß ein Teil der im Jahr angefallenen Kosten für Verbrauch nicht mehr nur über den an den Heizkostenverteilern gemessenen Verbrauch abgerechnet wird, sondern vermutlich über die Quadratmeter der Wohnungen zusätzlich verteilt wird, damit die Kosten insgesamt gerecht verteilt werden. Ist ja auch logisch, denn es kann nicht sein, daß jemand im 4. Stock von den Rohren profitiert und jemand im Erdgeschoß wie Teufel heizen muß, um es warm zu haben. Da mußte ein Ausgleich geschaffen werden. Und bei permanent geöffneten Fenstern geht bekanntlich viel Geld zum selbigen raus. Das ist alles Wärme, sind also Kosten.
Inaktives Mitglied
Inaktives Mitglied10.02.2010 15:37
rohrwärme

die rohre müssen isoliert werden !!

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