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Erlaß der Sicherungsverwahrung


Im Thema: Wirtschaft & Politik
von: Renate Müller
erstellt am: 31.07.2010

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193 mal gelesen

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes sollen nun die Gewalt- und Sexualverbrecher, die laut einem deutschen Gesetz in Sicherungsverwahrung genommen worden sind, jetzt freikommen, da es mit der Menschenwürde nicht vereinbar sei.

Die ersten dieser Triebtäter sind inzwischen auf freiem Fuß und müssen nun für teures Steuergeld von der Polizei überwacht werden.
Natürlich wehren sich die Leute der Orte, an denen diese Menschen jetzt wohnen wollen.

Wie ist Eure Meinung dazu?


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